Website durchsuchen
Sie sind ein neu gewählter Gemeinderat, eine neue Burgerrätin, ein Korporationsrat oder seit neuestem eine Angestellte der öffentlichen Hand und neu auf der strategischen Ebene verantwortlich für einen dieser Wälder. Aber es fehlen Ihnen die Vorkenntnisse und ein Überblick über die Zusammenhänge dieses komplexen Ökosystems.
Für Sie hat WaldSchweiz ein Waldhandbuch erstellt. Es ist eine waldwirtschaftliche Basisdokumentation für Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger und Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer ohne forstliche Ausbildung. Damit können Sie sich rasch einen ersten Überblick über die Zusammenhänge und Aufgaben im Wald machen.
Ansprechpartner und Berater der WaldeigentümerInnen vor Ort sind in erster Linie die Revierförsterinnen und Revierförster.
Die Beratung im Privatwald durch RevierförsterInnen ist im Kanton Zürich kostenlos.
Motorsäge- und Holzerntearbeiten sind gefährlich!
Überlassen Sie gefährliche Arbeiten den Profis oder bilden Sie sich aus und weiter, damit Sie Motorsäge- und Holzerntearbeiten heute und in Zukunft sicher ausführen können.
Wer im eigenen Wald Motorsäge- oder Holzerntearbeiten ausführen möchte, dem wird dringend empfohlen, einen entsprechenden Kurs zu besuchen.
Wer im Auftrag von Dritten Waldarbeiten mit besonderen Gefahren ausführen will, muss ab 1. Januar 2022 einen entsprechenden Kursnachweis haben.
Mitglieder von WaldZürich können Kurse von WaldSchweiz zu vergünstigten Tarifen besuchen.
Der Wald bietet Schutz, liefert den wichtigen Rohstoff Holz und ist ein ökologisch wertvoller Lebensraum. Deshalb fördert der Kanton Zürich seine Pflege und Bewirtschaftung.
Der Kanton unterstützt Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer in besonderen Fällen bei der Pflege und Bewirtschaftung ihres Waldes. Grundlage für die Ausrichtung finanzieller Beiträge sind das kantonale Waldgesetz (§§ 22ff) und der Waldentwicklungsplan.
Auf dem kantonalen GIS-Browser finden WaldeigentümerInnen wichtige Informationen und Grundlagen zum Wald(vgl auch > «Geo-Informationen über den eigenen Wald», Artikel Zeitschrift Zürcher Wald 5/22 (PDF))
Welche Baumart eignet sich in Zukunft auf einem Waldstandort, wenn sich das Klima verändert?
Diese Frage stellen sich viele WaldeigentümerInnen, zum Beispiel bei der Jungwaldpflege, bei Durchforstungen in Mischwäldern und bei Pflanzungen.
Hier hilft die Tree App. Sie zeigt die passenden Baumarten auf dem Handy oder auf dem PC an.
Ihr Förster unterstützt Sie gerne bei der Anwendung der Tree-App.
Als PrivatwaldeigentümerIn haben Sie viele Wissensfragen zum Wald.
Der Wald erbringt umfassende Leistungen für die Gesellschaft.
Wir unterscheiden Versorgungsleistungen, Regulationsleistungen und kulturelle Leistungen des Waldes.
Wald kühlt: Beispiel einer Regulationsleistung: Eine Hektare geschlossener Wald erbringt pro Jahr eine Kühlleistung von ca. 3000 Mega-Watt-Stunden (3 Mio. kWh). Um eine vergleiche Kühlleistung zu erbringen, müssten ca. 60 Klimaanlagen, wie man sie aus Hotelzimmern kennt, ein ganzes Jahr ohne Unterbruch laufen. Im Sommer kühlen die Wälder unsere Siedlungen.
Im Wald ist es im Sommer fünf Grad kühler, als im Offenland. Gegenüber einer aufgeheizten Siedlungsfläche oder Innenstadt kann die Temperaturdifferenz noch höher sein.
Eine Grafik dokumentiert und quantifiziert die sogenannten Oekosystemleistungen einer durchschnittlichen Hektare (Eine Hektare = 100 m x 100 m Schweizer Wald)
WaldSchweiz und WaldZürich anerkennen das Bedürfnis der Erholungssuchenden, sich mit dem Mountainbike (MTB) im Wald zu bewegen. Dies muss jedoch geordnet und koordiniert erfolgen. Kantonale Vorschriften, die das Biken im Waldregeln, müssen von den Bikenden beachtet und von den Behörden durchgesetzt werden. Die Eigentumsrechte der Waldeigentümer/-innen sind zu respektieren. Das Zurverfügungstellen von Waldboden für bewilligte MTB-Trails und -Pisten sowie die Mehraufwände und Mindererträge, die rund um MTB-Infrastrukturen anfallen, sind zu entschädigen.
Die Waldeigentümerschaft haftet nicht für Gefahren, die im Wald von Natur aus vorkommen
Die Bevölkerung besucht den Wald vermehrt, um sich darin zu erholen und gesund zu bleiben. Dies ist in der Schweiz dank dem freien Betretungsrecht möglich. Die Freizeit- und Erholungsaktivitäten gehören zu einer nachhaltigen und integralen Nutzung des Waldes.
Sie führen jedoch häufig zu Fragen bezüglich Sicherheitspflichten der Waldeigentümerschaft einerseits und zur Eigenverantwortung der Waldbesuchenden andererseits.
Im Grundsatz gilt die Eigenverantwortung der Waldbesuchenden. Die Waldeigentümerschaft haftet nicht für Gefahren, die im Wald von Natur aus vorkommen (waldtypische Gefahren).
Bei Werken im Wald ist die Werkeigentümerhaftung zu beachten.
Grundsätzlich ist es für WaldeigentümerInnen insgesamt sinnvoll eine Privathaftpflicht abzuschliessen, da sie für Schäden an Drittpersonen auf ihren Grundstücken haften. Die Risikoabschätzung muss letztlich jede WaldeigentümerIn selbst vornehmen.
In Standardprivathaftpflichtversicherungen sind Grundstücke oft bis zu einer gewissen Grösse (z.B. 10 Aaren) mitversichert. Grössere Flächen können mit einer Mehrprämie von ca. CHF 50.- pro Jahr mitversichert werden. Flächen a ca. zwei Hektaren und mehr können über eine separate Haftpflichtversicherung versichert werden.
Basis zur Berechnung der Prämie ist die Grösse des Grundstückes. Die Versicherungsprämien sind in der Regel relativ niedrig. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung über die Details.
Waldparzellen stellen steuerbares Vermögen bzw. steuerbares Kapital dar. Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke werden mit Einschluss der erforderlichen Gebäude zum Ertragswert bewertet.
Alle Mitglieder von WaldZürich, Verband der Waldeigentümer sind berechtigt, dass Label Schweizer Holz zu verwenden.
Fragen Sie bei der Geschäftsstelle von WaldZürich nach.
Jährlich finden im Kanton Zürich ca. 200 Handänderungen im Wald statt. Der Markt ist sehr verdeckt. Viele Verkäufe laufen unter der Hand.
Der mittlere gehandelte Preis lag im Jahr 2021 bei 21'000 Franken pro Hektare oder bei 2.1 Franken pro Quadratmeter (Quelle: Statistische Amt des Kantons Zürich)
Kaufwilligen Personen raten wir, sich vorgängig über Rechte und Pflichten von WaldeigentümerInnen zu erkundigen, bevor persönliche Vorstellungen enttäuscht werden. Das Schweizer Waldgesetz grenzt die Eigentumsrechte relativ stark ein.
Wer überzeugt ist, dass er Wald im Kanton Zürich erwerben möchte, dem raten wir, den Förster in der Gemeinde zu kontaktieren, in der Wald gekauft werden soll.
Es besteht auch die Möglichkeit, ein Inserat in Tageszeitungen oder Fachzeitschriften zu platzieren. Hier bietet sich an: Zeitschrift Zürcher Wald
Waldgrundstücke werden wie Bauland oder Wohnhäuser frei am Markt gehandelt. Da die Nachfrage nach Wald hoch ist und oftmals hinter Kaufabsichten auch grosse ideele Werte stehen, werden für Wald zum Teil sehr hohe Preis geboten. Extremwerte bewegen sich bei 60'000 Franken pro Hektare.
Für einen realistischen Einstieg in Kauf- oder Verkaufsverhandlungen lohnt sich eine Verkehrswertschätzung von Waldparzellen. In diese Verkehrswertschätzung werden verschiedene objektive Kriterien einbezogen wie etwa Bodengüte, Hangneigung, Erschliessung, Waldrandanteile, etc.
Verkehrswertschätzungen bieten WaldZürich, die kantonale Abteilung Wald, forstliche Planungsbüros oder auch Revierförster an.
WaldZürich, Verband der Waldeigentümer vertritt die Waldeigentümerinteressen im Kanton Zürich. Der Verein besteht seit 1919 und repräsentiert 60% der Zürcher Waldfläche.
Jede WaldeigentümerIn im Kanton Zürich kann Mitglied von WaldZürich werden. Wer keinen Wald besitzt, kann Gönnermitglied ohne Stimmrecht werden.
WaldZürich ist Mitglied im nationalen Dachverband WaldSchweiz mit Sitz in Solothurn.
Der zunehmende Druck auf das Waldeigentum veranlasst die Korporationen ihre Interessen zu übergeordneten Themen wie z. B. Waldentwicklungsplanung, Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen, Fokus Silva, etc. gemeinsam wahrzunehmen und sich gegebenenfalls auch gemeinsam einzubringen.
Im Juni 2023 wurde die Präsidentenkonferenz Zürcher Holzkorporationen ins Leben gerufen. Gründer sind die zwölf grössten Holzkorporationen im Kanton Zürich.
Die Konferenz sorgt dafür, dass die Holzkorporationen der ureigensten Aufgabe, der nachhaltigen Bewirtschaftung der eigenen Wälder, weiterhin nachkommen können. Die Konferenz nimmt bei Bedarf Stellung zu Vernehmlassungen. Sie spricht sich dazu mit WaldZürich ab.
Der Einsitz in der Konferenz steht allen Holzkorporationen im Kanton Zürich über ihre jeweiligen Präsidenten offen.
Info / Kontakt: info(at)holzkorporation.ch
Forstbetriebe
Herkunftszeichen Schweizer Holz
Waldzertifizierung
Schweizer Holzförderung SHF
Organisation der Arbeitswelt