Forstpersonal
Mindestlohnempfehlung 2024

 

Warum eine gemeinsame Mindestlohnempfehlung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverband?

Der Verband Zürcher Forstpersonal und Wald Zürich, Verband der Waldeigentümer stellen Ihnen 2024 erstmals eine gemeinsame Lohnempfehlung für das im Kanton Zürich tätige Forstpersonal zu Verfügung.

Um all seine Funktionen zu erfüllen und fit zu sein für die Zukunft, muss der Wald bei steigenden gesell-schaftlichen Anforderungen von qualifizierten Fachleuten gepflegt werden. Wie in vielen Branchen herrscht auch im Forst Fachkräftemangel. Die Abwanderung von qualifiziertem Personal in andere Branchen stellt immer mehr ein Problem dar. Ziel unserer Bemühungen ist es, qualifiziertes Personal in der Forstbranche zu halten. Der Lohn ist dabei nicht der einzige, aber ein wesentlicher Faktor.

Die Lohnempfehlungen sind im Sinne von Richtgrössen zu verstehen. Wir beabsichtigen, diese jährlich im Juli zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Damit können sie als Grundlage für die Budgetierungen einbezogen werden.


 

Kennziffern Forstbetriebe

 

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Die Berichte zum forstwirtschaftlichen Testbetriebsnetz erschliessen Erkenntnisse zur strategischen Ausrichtung, der Organisation, des Produktmixes und der finanziellen Situation der Schweizer Forstbetriebe.

Mit Hinweisen auf mögliche Ursachen des wirtschaftlichen Erfolgs der Betriebe leisten Berichte einen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Schweizer Waldwirtschaft.

Das 'Forstwirtschaftliche Testbetriebsnetz der Schweiz' wird im Auftrag der Bundesämter für Umwelt BAFU und Statistik BFS in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften HAFL und WaldSchweiz, Verband der Waldeigentümer betrieben und ausgewertet.

Die Berichte, die alle drei Jahre erscheinen fassen eine Auswahl der wichtigsten Resultate der Testbetriebsnetzauswertungen zusammen.


 

Forstliche Betriebsabrechnung

(Verdichtete Daten Kanton Zürich)

 

Die forstliche Betriebsabrechnung (ForstBAR) ist auf die spezifischen Bedürfnisse der Forstbetriebe ausgerichtet und konzentriert sich in erster Linie auf die korrekte Abbildung der Kosten in der Waldbewirtschaftung.

Die Auswertung erfolgt getrennt nach Waldfunktionen, die mit den vier Kostenträgern Wirtschaftswald, Schutzwald, Erholung und Sicherheit sowie Natur und Landschaft dargestellt werden.

Die ForstBAR erlaubt aber auch eine detaillierte Abrechnung von Sachgüterproduktion und Dienstleistungen (Nebenbetriebe) sowie die korrekte Darstellung der betrieblichen Investitionen.

  Forstjahr 21/22

   Das Forstjahr 21/22 entspricht den neusten Zahlen
   aus der forstlichen Betriebsabrechnung
   (Auswertung  vom 16. Mai 2023)

    Forstjahr 20/21

    Forstjahr 19/20


 

Waldstrassenunterhalt

 

Öffentliche Beiträge an den Waldstrassenunterhalt


Im Frühling 2012 führte WaldZürich, Verband der Waldeigentümer eine nicht-wissenschaftliche Umfrage zu den öffentlichen Beiträgen an den Waldstrassenunterhalt im Kanton Zürich durch.

© 2024, WaldZürich, VZF, Redaktion Zürcher Wald