Zum Ende des Grosssägewerks in Domat-Ems

Die Holzlieferverträge harzten

Die Würfel sind gefallen, das Grosssägewerk in Domat-Ems ist Geschichte. Die deutsche Firma Klausner wird die Anlagen abbauen und anderswo weiterverwenden. Der Tiroler Holzkonzern Egger hingegen wollte das Werk erwerben und weiterbe-treiben – unter der Bedingung allerdings, dass sich die Schweizer Waldeigentümer langfristig zu Holzlieferungen von 30 0000 Kubikmeter pro Jahr verpflichten. Während aus dem Bündnerland tatsächlich über 15 0000 Kubikmeter zugesagt wurden, hielten sich die ausserkantonalen Lieferanten sehr zurück. Sind sie schuld am Scheitern?

Eigentlich wünscht die Schweizer Waldwirtschaft zusätzliche Sägekapazitäten im Land und bedauert die neuste Entwicklung in Domat-Ems. Denn vor allem seit die dortigen Maschinen stillstehen, muss wieder mehr Rohholz unverarbeitet aus der Schweiz ins Ausland exportiert werden; wegen dem starken Franken keine einfache Aufgabe.

Die Schuld am definitiven Scheitern von Domat-Ems vor allem den nichtbündnerischen Holzlieferanten in die Schuhe zu schieben, die nur zögerlich Holzmengen zusicherten, wäre aber zu einfach. Denn die von der Fritz Egger GmbH angebotenen Holzlieferverträge – sie sollten immerhin zehn Jahre lang gelten – machten viele stutzig. Vor allem weil die darin angebotenen Basispreise als wichtigste Schlüsselgrösse nicht marktkonform waren. Sie sollten zwar halbjährlich mittels einer speziellen Indexformel nachgeführt werden. Aber die Formel war nicht in allen Teilen klar, und zudem wären allfällige Preisschwankungen auf maximal drei Prozent pro Halbjahr begrenzt gewesen. Auch sollten die Rundholzpreise nie mehr als den halben Schnittholzpreis ausmachen. Aus diesen Klauseln wären den Rund-holzlieferanten unter Umständen hohe Verluste entstanden, weil die Preise dem Markt nicht hätten folgen können. Ausserdem blieb manches unklar, so zum Beispiel wie im Falle einer Kalamität (Sturm, Borkenkäfer usw.) mit dem zusätzlich anfallenden Holz zu verfahren sei oder wie die vorgesehene Gewinn- und Risikobeteiligung der Rundholzlieferanten hätte funktionieren sollen.

Den Waldeigentümern blieb zudem sehr wenig Zeit, um sich seriös mit den komplexen Verträgen auseinanderzusetzen. Einige befürchteten überdies, dass das neuartige Vertragsmodell zum Präzedenzfall werden und die Mechanismen des gesamten Schweizer Sägerundholzmarktes beeinträchtigen könnte. Dass manche ausserkantonale Waldeigentümer unter diesen Voraussetzungen vorsichtiger blieben als jene im viel unmittelbarer betroffenen Bündnerland, ist daher nachvollziehbar.

Quelle: Medienmitteilung, Waldwirtschaft Schweiz, vom 28. Juni 2011

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