Biken im Wald: Urteil mit Präjudizcharakter?

Das Bezirksgericht Affoltern am Albis bezeichnet alle Wege ohne Fahrverbot als legal befahrbar für Mountainbikerinnen und Mountainbiker. Welche Wege für das Zweirad geeignet sind, entscheidet jede(r) Biker:in für sich selbst. Das Gericht argumentierte, dass es einem Biker nicht zur Last gelegt werden kann, wenn er einen Weg erkennt, dieser aber offiziell nicht oder nicht mehr besteht.

Die Bikeszene feiert das Urteil vom September 2022 als triumphalen Sieg, verspricht in den sozialen Medien aber auch, Rücksicht auf Wald und Natur zu nehmen.

Das Urteil ist rechtskräftig. Bis Ende Januar 2023 sollte es in anonymisierter Form vorliegen. Die kantonale Abteilung Wald und WaldZürich, der Verband der Waldeigentümer werden das Urteil hinsichtlich Walderhaltung und Konsequenzen für Waldeigentümer:innen prüfen.

 

WaldZürich, Geschäftsstelle,  16.1.2023

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