Klimafonds zu Gunsten der Schweizer Waldeigentümer einrichten

Nationalrat und WVS-Präsident Max Binder hat am 23. Dezember 2011 zusammen mit 46 Mitunterzeichnenden eine Motion eingereicht, in welcher der Bundesrat mit der Errichtung eines Klimafonds für Waldeigentümer beauftragt wird.

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Errichtung eines Waldklimafonds zu schaffen, in den die geldwerte CO2-Senkenleistungen des Waldes eingebracht werden. Mit dem Fonds sind den Waldeigentümern forstliche Massnahmen zur Milderung der Folgen des Klimawandels abzugelten.

Begründung: Die Schweiz hat 2006 gegenüber der UNO definiert, dass sie sich die Senkenleistung des Waldes anrechnen lässt (Art. 3.4, Kyoto-Protokoll).Nach konservativen Schätzungen des UVEK verkleinert diese Anrechnung die Zielerreichung der Schweiz für die Periode 2008-2012 um schätzungsweise 3 Millionen Tonnen CO2 entsprechend etwa 6 Prozent des Reduktionsziels. Die Schweiz erspart sich dadurch den Kauf entsprechender Emissionszertifikate auf dem internationalen Markt. In seiner Botschaft zur Revision des WaG aus dem Jahre 2006 hat der Bundesrat grundsätzlich anerkannt, dass die Senkenrechte den Waldeigentümern zustehen. Unter analogen Voraussetzungen hat die Deutsche Bundesregierung Grundlagen geschaffen für die Einrichtung eines Waldklimafonds, der ab 2013 forstliche Massnahmen im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels mitträgt. Ausgestattet wird der Fonds mit den Erträgen aus dem Zertifikatenhandel.

Quelle: Website WVS

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