Schnellzugang für Waldeigentümer/innen

 

Das Waldhandbuch: Schweizer Wald - einfach erklärt

 

Sie sind ein neu gewählter Gemeinderat, eine neue Burgerrätin, ein Korporationsrat oder seit neuestem eine Angestellte der öffentlichen Hand und neu auf der strategischen Ebene verantwortlich für einen dieser Wälder. Aber es fehlen Ihnen die Vorkenntnisse und ein Überblick über die Zusammenhänge dieses komplexen Ökosystems.

Für Sie hat WaldSchweiz ein Waldhandbuch erstellt. Es ist eine waldwirtschaftliche Basisdokumentation für Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger und Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer ohne forstliche Ausbildung. Damit können Sie sich rasch einen ersten Überblick über die Zusammenhänge und Aufgaben im Wald machen.

 


 

Beratung

 

Ansprechpartner und Berater der WaldeigentümerInnen vor Ort sind in erster Linie die Revierförsterinnen und Revierförster.

Die Beratung im Privatwald durch RevierförsterInnen ist im Kanton Zürich kostenlos.

 


 

Arbeitssicherheit
- auch im Privatwald


 

 

Motorsäge- und Holzerntearbeiten sind gefährlich!

Überlassen Sie gefährliche Arbeiten den Profis oder bilden Sie sich aus und weiter, damit Sie Motorsäge- und Holzerntearbeiten heute und in Zukunft sicher ausführen können.


 

Holzerkurse

 

Wer im eigenen Wald Motorsäge- oder Holzerntearbeiten ausführen möchte, dem wird dringend empfohlen, einen entsprechenden Kurs zu besuchen.

Wer im Auftrag von Dritten Waldarbeiten mit besonderen Gefahren ausführen will, muss ab 1. Januar 2022 einen entsprechenden Kursnachweis haben.

Mitglieder von WaldZürich können Kurse von WaldSchweiz zu vergünstigten Tarifen besuchen.


 

Öffentliche Finanzbeiträge

 

Der Wald bietet Schutz, liefert den wichtigen Rohstoff Holz und ist ein ökologisch wertvoller Lebensraum. Deshalb fördert der Kanton Zürich seine Pflege und Bewirtschaftung.

Der Kanton unterstützt Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer in besonderen Fällen bei der Pflege und Bewirtschaftung ihres Waldes. Grundlage für die Ausrichtung finanzieller Beiträge sind das kantonale Waldgesetz (§§ 22ff) und der Waldentwicklungsplan.


 

Waldgrundlagen und Karten

 

Auf dem kantonalen GIS-Browser finden WaldeigentümerInnen wichtige Informationen und Grundlagen zum Wald
(vgl auch > «Geo-Informationen über den eigenen Wald», Artikel Zeitschrift Zürcher Wald 5/22 (PDF))


 

Welche Baumart ist klimafit?
Die Tree-App liefert Antworten

 

Welche Baumart eignet sich in Zukunft auf einem Waldstandort, wenn sich das Klima verändert?

Diese Frage stellen sich viele WaldeigentümerInnen, zum Beispiel bei der Jungwaldpflege, bei Durchforstungen in Mischwäldern und bei Pflanzungen.

Hier hilft die Tree App. Sie zeigt die passenden Baumarten auf dem Handy oder auf dem PC an.

Ihr Förster unterstützt Sie gerne bei der Anwendung der Tree-App.

 

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Waldwissen

 

Als PrivatwaldeigentümerIn haben Sie viele Wissensfragen zum Wald.

 


 

Oekosystemleistungen des Waldes

 

Der Wald erbringt umfassende Leistungen für die Gesellschaft.

Wir unterscheiden Versorgungsleistungen, Regulationsleistungen und kulturelle Leistungen des Waldes.

Wald kühlt: Beispiel einer Regulationsleistung: Eine Hektare geschlossener Wald erbringt pro Jahr eine Kühlleistung von ca. 3000 Mega-Watt-Stunden (3 Mio. kWh). Um eine vergleiche Kühlleistung zu erbringen, müssten ca. 60 Klimaanlagen, wie man sie aus Hotelzimmern kennt, ein ganzes Jahr ohne Unterbruch laufen. Im Sommer kühlen die Wälder unsere Siedlungen.

Im Wald ist es im Sommer fünf Grad kühler, als im Offenland. Gegenüber einer aufgeheizten Siedlungsfläche oder Innenstadt kann die Temperaturdifferenz noch höher sein.

Eine Grafik dokumentiert und quantifiziert die sogenannten Oekosystemleistungen einer durchschnittlichen Hektare (Eine Hektare = 100 m x 100 m Schweizer Wald)

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Biken im Wald

 

WaldSchweiz und WaldZürich anerkennen das Bedürfnis der Erholungssuchenden, sich mit dem Mountainbike (MTB) im Wald zu bewegen. Dies muss jedoch geordnet und koordiniert erfolgen. Kantonale Vorschriften, die das Biken im Wald
regeln, müssen von den Bikenden beachtet und von den Behörden durchgesetzt werden. Die Eigentumsrechte der Waldeigentümer/-innen sind zu respektieren. Das Zurverfügungstellen von Waldboden für bewilligte MTB-Trails und -Pisten sowie die Mehraufwände und Mindererträge, die rund um MTB-Infrastrukturen anfallen, sind zu entschädigen.

 


 

Haftung im Wald

 

Die Waldeigentümerschaft haftet nicht für Gefahren, die im Wald von Natur aus vorkommen

Die Bevölkerung besucht den Wald vermehrt, um sich darin zu erholen und gesund zu bleiben. Dies ist in der Schweiz dank dem freien Betretungsrecht möglich. Die Freizeit- und Erholungsaktivitäten gehören zu einer nachhaltigen und integralen Nutzung des Waldes.

Sie führen jedoch häufig zu Fragen bezüglich Sicherheitspflichten der Waldeigentümerschaft einerseits und zur Eigenverantwortung der Waldbesuchenden andererseits.

Im Grundsatz gilt die Eigenverantwortung der Waldbesuchenden. Die Waldeigentümerschaft haftet nicht für Gefahren, die im Wald von Natur aus vorkommen (waldtypische Gefahren).

Bei Werken im Wald ist die Werkeigentümerhaftung zu beachten.

 


 

Haftpflichtversicherung

 

Grundsätzlich ist es für WaldeigentümerInnen insgesamt sinnvoll eine Privathaftpflicht abzuschliessen, da sie für Schäden an Drittpersonen auf ihren Grundstücken haften. Die Risikoabschätzung muss letztlich jede WaldeigentümerIn selbst vornehmen.

In Standardprivathaftpflichtversicherungen sind Grundstücke oft bis zu einer gewissen Grösse (z.B. 10 Aaren) mitversichert. Grössere Flächen können mit einer Mehrprämie von ca. CHF 50.- pro Jahr mitversichert werden. Flächen a ca. zwei Hektaren und mehr können über eine separate Haftpflichtversicherung versichert werden.

Basis zur Berechnung der Prämie ist die Grösse des Grundstückes. Die Versicherungsprämien sind in der Regel relativ niedrig. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung über die Details.


 

Wald und Steuern

 

Waldparzellen stellen steuerbares Vermögen bzw. steuerbares Kapital dar. Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke werden mit Einschluss der erforderlichen Gebäude zum Ertragswert bewertet.


 

LabelSchweizer Holz

 

Alle Mitglieder von WaldZürich, Verband der Waldeigentümer sind berechtigt, dass Label Schweizer Holz zu verwenden.

Fragen Sie bei der Geschäftsstelle von WaldZürich nach.

 

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Wald kaufen
Wald verkaufen

 

Jährlich finden im Kanton Zürich ca. 200 Handänderungen im Wald statt. Der Markt ist sehr verdeckt. Viele Verkäufe laufen unter der Hand.

Der mittlere gehandelte Preis lag im Jahr 2021 bei 21'000 Franken pro Hektare oder bei 2.1 Franken pro Quadratmeter (Quelle: Statistische Amt des Kantons Zürich)

Kaufwilligen Personen raten wir, sich vorgängig über Rechte und Pflichten von WaldeigentümerInnen zu erkundigen, bevor persönliche Vorstellungen enttäuscht werden. Das Schweizer Waldgesetz grenzt die Eigentumsrechte relativ stark ein. 

Wer überzeugt ist, dass er Wald im Kanton Zürich erwerben möchte, dem raten wir, den Förster in der Gemeinde zu kontaktieren, in der Wald gekauft werden soll.

Es besteht auch die Möglichkeit, ein Inserat in Tageszeitungen oder Fachzeitschriften zu platzieren. Hier bietet sich an: Zeitschrift Zürcher Wald


 

Waldwertschätzung

 

Waldgrundstücke werden wie Bauland oder Wohnhäuser frei am Markt gehandelt. Da die Nachfrage nach Wald hoch ist und oftmals hinter Kaufabsichten auch grosse ideele Werte stehen, werden für Wald zum Teil sehr hohe Preis geboten. Extremwerte bewegen sich bei 60'000 Franken pro Hektare.

Für einen realistischen Einstieg in Kauf- oder Verkaufsverhandlungen lohnt sich eine Verkehrswertschätzung von Waldparzellen. In diese Verkehrswertschätzung werden verschiedene objektive Kriterien einbezogen wie etwa Bodengüte, Hangneigung, Erschliessung, Waldrandanteile, etc.

Verkehrswertschätzungen bieten WaldZürich, die kantonale Abteilung Wald, forstliche Planungsbüros oder auch Revierförster an.

 

Angebot Grobschätzung Verkehrswert

  • Leistung: WaldZürich, Verband der Waldeigentümer macht Ihnen eine unabhängige Grobschätzung des Verkehrswertes eines beliebigen Waldstückes im Kanton Zürich. Sie erhalten ein ausgefülltes Bewertungsformular im PDF-Format mit kurzem, fachlichem Begleitkommentar.
  • Grundlage: Richtlinien zur Schätzung von Waldwerten, Schweizer Forstverein
  • Angaben: Wir brauchen dazu folgende Angaben: Gemeinde, Parzellennummer, Fotos (Wald von Aussen, Waldinneres), wenn möglich auf einer Parzellen-Skizze oder sonstigem Kroki grob lokalisiert. Bilder können per Mail zugestellt werden.
  • Preis: Fr. 150.- + MWST
  • Hinweis/Abgrenzung: Die kantonale Verwaltung, bzw. die Abteilung Wald setzt eine standardisierte Methode für die Waldwertschätzung ein und hat eine einheitliche Praxis entwickelt. Unterschiedliche Methoden können zu unterschiedlichen Schätzergebnissen führen.
  • Interessiert?: Geschäftsstelle WaldZürich,
    052 364 02 23, wvz(at)zueriwald.ch

 


 

Waldeigentümerorganisation
Kanton Zürich

 

WaldZürich, Verband der Waldeigentümer vertritt die Waldeigentümerinteressen im Kanton Zürich. Der Verein besteht seit 1919 und repräsentiert 60% der Zürcher Waldfläche.

Jede WaldeigentümerIn im Kanton Zürich kann Mitglied von WaldZürich werden. Wer keinen Wald besitzt, kann Gönnermitglied ohne Stimmrecht werden.

WaldZürich ist Mitglied im nationalen Dachverband WaldSchweiz mit Sitz in Solothurn.

 

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Präsidentenkonferenz
Zürcher Holzkorporationen

 

Der zunehmende Druck auf das Waldeigentum veranlasst die Korporationen ihre Interessen zu übergeordneten Themen wie z. B. Waldentwicklungsplanung, Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen, Fokus Silva, etc. gemeinsam wahrzunehmen und sich gegebenenfalls auch gemeinsam einzubringen.

Im Juni 2023 wurde die Präsidentenkonferenz Zürcher Holzkorporationen ins Leben gerufen. Gründer sind die zwölf grössten Holzkorporationen im Kanton Zürich.

Die Konferenz sorgt dafür, dass die Holzkorporationen der ureigensten Aufgabe, der nachhaltigen Bewirtschaftung der eigenen Wälder, weiterhin nachkommen können. Die Konferenz nimmt bei Bedarf Stellung zu Vernehmlassungen. Sie spricht sich dazu mit WaldZürich ab.

Der Einsitz in der Konferenz steht allen Holzkorporationen im Kanton Zürich über ihre jeweiligen Präsidenten offen.

 

Info / Kontakt: info(at)holzkorporation.ch


 

© 2024, WaldZürich, VZF, Redaktion Zürcher Wald