Kleinere Hürden für gedeckte Energieholzlager im Wald

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK des Nationalrates hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen, welche zum Vorentwurf für die Revision des Waldgesetzes durchgeführt wurde (10.470). Die Revision sieht vor, die Bestimmungen über den Bau von gedeckten Holzschnitzellagern im Wald zu lockern. Die Mehrheit der Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass für den Erhalt einer Bewilligung nicht mehr zuerst Alternativen in der Bauzone geprüft werden sollten. Solche Bauten dürfen in den Augen der Kommission insbesondere dann bewilligt werden, wenn sie der regionalen Bewirtschaftung des Waldes dienen, der vorgesehene Standort zweckmässig und die Dimensionierung der Baute den regionalen Verhältnissen angepasst ist. Die Kommission hat allerdings Verständnis für den Einwand, dass hierzu nicht eine Revision des Gesetzes selbst erforderlich sei. Sie hat deshalb beschlossen, dass die entsprechenden Änderungen in die Waldverordnung aufzunehmen sind und ersucht den Bundesrat, das Nötige zu veranlassen.

Quelle: Medienmitteilung Parlamentsdienst, 21. August 2012

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