Erhöhter Borkenkäferbefall im Kanton Zürich

Der trockene, warme Sommer hat im Kanton Zürich zu erhöhtem Borkenkäferbefall an der Fichte geführt. Besonders betroffen sind das Unterland, das Weinland und die Region Winterthur. Das Weinland wurde am 2. August zudem von einem heftigen Gewittersturm getroffen.

von Waldwirtschaftsverband Kanton Zürich

Käfer- und Gewittersturmschäden vor allem im nördlichen Kantonsteil

Bis Ende Juli wurden im Kanton Zürich rund 20'000 bis 25'000 m3 Fichten als Käferholz aufgerüstet. Besonders betroffen sind das Unterland, das Weinland, die Region Winterthur, Illnau-Effretikon und das mittlere Glatttal. Bis anhin läuft der Holzabsatz laut den Förstern beim Nutzholz weitgehend reibungslos. Schwierigkeiten besteht zunehmend beim Absatz von Energie- und Industrieholzsortimenten. Problematisch ist, dass diese Sortimente zum Teil im Wald verbleiben und so weiteres Brutmaterial für den Borkenkäfer darstellen. Einzelne Förster melden Unterstützungsbedarf für Kontrollgänge, insbesondere im Privatwald.

Weitere Entwicklung

Die weitere Entwicklung der Käferpopulation ist witterungsabhängig. Aufgrund einer Umfrage und Erfahrungswerte wird geschätzt, dass bei weiterhin warmer und trockener Witterung bis Ende Jahr Käferholz in der Grössenordnung von 60'000 bis 80'000 m3 anfallen kann (inkl. bereits gerüstetes Holz und inkl. Sturmholz aus dem Weinland). Dies entspräche gegen 20% einer Jahresnutzung im Kanton Zürich. Der Holzabsatz dürfte vorab noch gewährleistet sein, die Aufnahmefähigkeit der lokalen Werke jedoch kontinuierlich abnehmen.

Borkenkäferherde sofort bekämpfen

In den nächsten 6 bis 8 Wochen ist - je nach Witterung - ein Ausfliegen der sich aktuell entwickelnden Käfergeneration möglich. Befallsherde sollen weiterhin umgehend bekämpft werden. Um die Weiterentwicklung der Käfer bzw. Neubefall zu verhindern, soll Holz ab einem Durchmesser von rund 8 cm umgehend aus dem Wald gebracht werden. Verbleibt solches Holz im Wald, muss es entrindet werden. Falls auch dies nicht möglich ist, sind auch Zwischenlager ausserhalb des Waldes bzw. in reinen Laubholzbeständen denkbar. Der notwenige Mindestabstand zu Fichtenbeständen beträgt 500 Meter. Dies ist aber gegenüber einer direkten Entrindung bzw. Weiterverarbeitung immer nur die zweitbeste Lösung. Die Käfer können bei günstigen Bedingungen weiter fliegen als 500 m. Der Befallsdruck jedoch ist bei diesem Abstand bereits deutlich reduziert. Das Verbrennen von Schlagabraum ist aus lufthygienischen Gründen nur in Ausnahmefällen zu empfehlen (siehe wald.kanton.zh.ch à Merkblatt Nr. 8), die Vorgaben der Luftreinhalteverordnungen sind einzuhalten.

Massnahmen

  1. Waldeigentümer und der kommunale Forstdienst sind aufgefordert, den Waldzustand laufend aufmerksam zu beobachten, insbesondere in Gebieten mit hohem Fichtenanteil und/oder bereits vorhandenen Waldschäden. Bei Käferbefall werden betroffene Waldeigentümer vom Revierförster umgehend informiert, umgekehrt müssen auch die Waldeigentümer dem Förster allfälliger Käferbefall umgehend zu melden.
  2. Käferbefall ist konsequent zu bekämpfen, die befallenen Fichten sind möglichst rasch in Rücksprache mit dem Förster zu fällen. Die Waldeigentümer sind verpflichtet, diesbezüglichen Anordnungen des Forstdienstes Folge zu leisten (§ 18 KaWaG).
  3. Geschlagenes Fichtenholz über 8 cm Durchmesser soll keinesfalls auf Hackholzhaufen im Wald gelagert oder im Bestand belassen werden! Es ist so rasch wie möglich, spätestens aber innert zwei Wochen aus dem Bestand zu entfernen, zu hacken oder zu entrinden.

Unterstützung der Waldeigentümer und Forstreviere durch den Kanton

Die Abteilung Wald unterstützt die Waldeigentümer und die Forstreviere bei Forstschutzmassnahmen im Rahmen von Art. 37ff WaG bzw. § 23 KaWaG (Verhütung und Behebung von Waldschäden) wie folgt:

-      Personelle Unterstützung: Bei Engpässen können die Forstreviere beim kantonalen Forstdienst um die Vermittlung personeller Unterstützung für Kontrollgänge im Forstrevier ersuchen.

-      Entrinden von Holz im Bestand: Die Abteilung Wald unterstützt die Entrindung von Holz mit einem Beitrag von Fr. 10 pro Kubikmeter Holz.

-      Zwischenlagerung von Holz ausserhalb von Fichtenbeständen: Ist zum Zeitpunkt des Aufrüstens absehbar, dass das Holz weder entrindet noch innert zweier Wochen abgeführt werden kann, so kann es – nur in Absprache mit dem Forstdienst – auf geeignete Zwischenlager geführt werden. Die Abteilung Wald unterstützt das zeitgerechte Vorführen des Holzes auf geeignete Lagerplätze mit einem Beitrag von Fr. 10 pro Kubikmeter. Wird das Holz über die Zürich Holz AG vermarktet, so sorgt diese für geeignete Lagerplätze und den zeitgerechten Abtransport und ist Empfängerin der Beiträge. Die Holzlager sind bis zum Frühjahr 2018 (Käferflug) wieder aufzulösen.

Grundsätzlich gelten diese Regelungen auch für Sturmholz. Vom Sturm stark betroffene Privatwaldbesitzer können in Härtefällen auch ein Gesuch beim Elementarschadenfonds prüfen (Bedingungen / Vorgehen siehe unter www.fondssuisse.ch --> "nicht versicherbare Ereignisse").

 Im Oktober werden die aktuellen Massnahmen das weitere Vorgehen für kommenden Winter bzw. im Hinblick auf 2018 evaluiert.

 Quelle: Mitteilung kantonale Abteilung Wald an die Zürcher Forstreviere vom 16. August 2017

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