Winterstürme: Mitteilung der kantonalen Führungsgruppe Wald vom 14.2.20

Die Stürme "Lolita", "Petra" und zuletzt "Sabine" haben Waldeigentümer und Forstdienst in den letzten Tagen in Atem gehalten. Die Windspitzen erreichten im Flachland verbreitet über 120 km/h und lagen dabei unter den Werten von "Burglind" vom Januar 2018. Waldschäden sind im ganzen Kanton zu verzeichnen. Diese Woche führten die Abt. Wald eine Groberhebung zum ungefähren Schadenausmass durch.

Die Führungsgruppe Wald (WaldZürich, VZF, Abt. Wald, Zürich Holz AG, FUS) hat am 13. Februar das weitere Vorgehen gemäss Sturmvorsorgekonzept beraten (siehe auch Zürcher Wald Nr. 5/2019).

Nachfolgend die wesentlichen Informationen zum Sturm bzw. erste Einschätzungen zur Bewältigung der Schäden.

1. Beurteilung der Lage

Im ganzen Kanton sind Streuschäden, vereinzelt auch Flächenschäden aufgetreten. Die Schäden sind lokal unterschiedlich. Besonders betroffen sind die Regionen Unterland, Weinland, Knonaueramt, Pfannenstiel und Oberland. Wir gehen zurzeit von einer Schadholzmenge aus, welche rund 1/4 einer jährlichen Nutzung im Kanton entspricht. Die durchschnittliche Nutzung im Kanton Zürich der letzten 10 Jahre (ohne Käferkalamität 2018/19) beträgt rund 400'000 m3 pro Jahr. Vereinzelt werden auch Flächenschäden gemeldet. Das BAFU verschafft sich zurzeit einen Überblick über die Lage in der Schweiz.

Die Führungsgruppe geht davon aus, dass dieses Ereignis grundsätzlich in den bestehenden Strukturen bewältigt werden kann. Dennoch sind folgenden Ausführungen zu besonderen Vorkehrungen und betreffend Unterstützungsmöglichkeiten zu beachten:

2. Sicherheit und Bodenschutz

Bei Aufräumarbeiten hat die Sicherheit des Forstpersonals oberste Priorität. Privatwaldbesitzer sind wie üblich verstärkt darauf hinzuweisen, dass Sturmholz aufrüsten gefährlich ist und diese Arbeit unbedingt von Profis durchgeführt werden sollte. Waldbesucher sind darauf hinzuweisen, bestehende Absperrungen in jedem Falle zu respektieren. Bei Bedarf für die Durchführung von Kursen zur Arbeitssicherheit könnt ihr euch an den VZF wenden (Martin Gross kontaktieren). Bei den Rückearbeiten ist dem Bodenschutz besondere Beachtung zu schenken (Fahren nur auf Rückegassen).

3. Aufrüsten und Verwertung des Holzes

Das Aufrüsten des Schadholzes fällt in die Zeit der normalen Holznutzung. Die Durchführung bereits geplanter Holzschläge und Pflegearbeiten soll angesichts der Sturmholzmengen neu beurteilt und (sofern angesichts der Käferholzmengen überhaupt geplant) die reguläre Nutzung entsprechend angepasst werden. Auf der Website des Forstunternehmerverbandes findet sich eine aktuelle Übersicht zu den spezialisierten Unternehmern (http://www.fusefs.ch/startseite/mitglieder/). Im Anhang dieses Mails findet ihr bei Bedarf Vertragsvorlagen für Arbeiten und Holzübernahme.

Wir gehen davon aus, dass die Vermarktung des Holzes grundsätzlich in den normalen Abläufen möglich sein sollte. Das Borkenkäferholz des letzten Sommers wurde bis anhin laufend weiterverarbeitet. Frischholz ist grundsätzlich gefragt. Bis jetzt sind die bestehenden Absatzkanäle aufnahmefähig. Beim Energieholz besteht nach wie vor ein Überangebot.

Das Schadholz soll, wenn immer möglich als Nutz- oder Industrieholz ausgehalten werden. Nicht absetzbare Energieholzlager vermeiden, Kronen- und Astmaterial kann im Wald verbleiben (vorbehältlich Fichtenholz > 8 cm Durchmesser, siehe unten).

4. Forstschutz

Fichtenholz von > 8 cm Durchmesser wird - sofern es nicht rechtzeitig aus dem Wald gebracht werden kann - im Frühjahr einen verstärkenden Faktor der aktuellen Borkenkäferkalamität darstellen. Um die Folgeschäden möglichst gering zu halten, soll es deshalb wiederum bis Ende März aus dem Wald entfernt werden. Die Abtei-lung Wald prüft zur Zeit die Fortführung entsprechender Unterstützungsmassen aus Forstschutzgründen ab Frühjahr (Zusatzaufwände für Zwischenlager, Hacken etc.). Zudem ist ein Nasslagerstandort in Vorbereitung.

Die Waldeigentümer sind nach wie vor verpflichtet, Anordnungen des Forstdienstes zur Verhütung und Behebung von Waldschäden Folge zu leisten (§18 KaWaG). Weigert sich ein Waldeigentümer, die nötigen Massnahmen zu treffen bzw. zuzulassen (z.B. das Räumen beschädigter Fichten bis Frühjahr 2020), so soll der Kreisforstmeister frühzeitig beigezogen werden. Dieser kann notfalls entsprechende Massnahmen anordnen.

5. Liegenlassen von Holz

Sofern das Schadholz nicht aus Sicherheits- oder Forstschutzgründen aus dem Wald entfernt werden muss, soll auch geprüft werden, ob das Holz im Bestand liegengelassen werden kann. Solche Flächen können mittelfristig auch aus Sicht der biologischen Vielfalt interessant werden (Naturwaldreservate, Biotopbäume, Totholz etc.). Die Abteilung Wald bietet Beratung zum geeigneten Vorgehen und möglichen Entschädigungen an (Kreisforstmeister oder Sektion Walderhaltung und Ressourcen).

6. Privatwaldeigentümer

Betroffene Privatwaldeigentümer sollen sich zuerst an ihren Revierförster wenden. Die Aufräumarbeiten und nach Möglichkeit auch die Vermarktung sollten eigentumsübergreifend organisiert und durchgeführt werden. Einheitliche Holzsortimente vereinfachen die Abrechnung. 
> Vorlage zur Information der Privatwaldbesitzer in eurem Revier

7. Unterstützung Forstreviere

Forstreviere sollen sich Gedanken machen, ob bei ihnen in irgendeiner Form Unterstützungsbedarf besteht oder ob sie umgekehrt Möglichkeiten sehen, andere Forstreviere zu unterstützen. Die Kreisforstmeister werden sich in den nächsten Tagen bei den Förstern erkundigen und sofern nötig zwischen den Revieren Unterstützung vermitteln. Die Abteilung Wald prüft wiederum, ob weitere personelle Unterstützung nötig bzw. möglich ist (z.B. durch Mitarbeitende der Abteilung Wald, inkl. Staatswald).

8. Weitere Erhebungen

Die heute vorliegende Schätzung der Schadensituation kommunizieren wir auf Anfrage. Wir verzichten auf eine kartografische Darstellung der Ergebnisse, da das meiste Holz in Form von Streuschäden anfallen dürfte. Flächenschäden können in FOMES erfasst werden. Sollten weitere Erhebungen nötig werden, kommen wir wieder auf euch zu.

9. Medienarbeit

Die Abteilung Wald arbeitet eng mit der Medienstelle der Baudirektion zusammen. Letztere ist Anlaufstelle seitens Kanton für Anfragen, welche Situation und Massnahmen auf kantonaler Ebene betreffen. Bei solchen Anfragen kann direkt an die Medienstelle verweisen (043 259 39 00) werden. Lokale Anfragen sollen wie üblich gerne selbst beantwortet werden, die Abt. Wald bietet auch Unterstützung an. Eine kurze Mitteilung zur Schadensituation im Kanton Zürich ist in Vorbereitung. Ebenso prüft der Bund zur Zeit eine Mitteilung auf nationaler Ebene.

Die Abteilung Wald dankt den Forstrevieren für den grossen Einsatz. Es ist ihr bewusst, dass die Situation auch angesichts der letzten beiden schwierigen Jahren zunehmend belastet. Forstreviere und Waldeigentümer sollen nicht zögern sich im Bedarfsfall zu melden, falls Unterstützung notwendig ist.

> Vertragsvorlage Holzhauerei und Pflege

> Vertragsvorlage Übernahme Hackschnitzel

 

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Abteilung Wald

Konrad Noetzli
Kantonsforstingenieur
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