Ostschweiz: Zurzeit hat es noch Käferholz im Überfluss, die Lagerbestände nehmen kontinuierlich ab

Die Lagerbestände des unverkauften Käferholzes sinken kontinuierlich. Von den ursprünglichen 70'000 fm Käferholz sind noch rund 20'000 fm auf den Holzlagern zu finden. Etwas Zeit bleibt noch, um die Lagerbestände weiter zu senken.

Bereits zum dritten Mal trafen sich die Ostschweizer Waldwirtschaftsverbände inklusive Aargau, um den Markt zu analysieren und die Lage der Schadholzmengen einzuschätzen. Durch die einheitliche Datenerhebung bei allen Forstrevieren der Ostschweiz, lässt sich die Lage gut einschätzen. Gegenüber der Umfrage von Ende Januar, konnten die Lagerbestände um mehr als die Hälfte gesenkt werden. Zurzeit sind noch etwa 20'000 fm Käferholz unverkauft auf den Lagerplätzen im Wald oder auf den Wiesen gelagert. Weitere 13'000 fm stehen noch in den Wäldern und müssen in den nächsten 2 Monaten aufgerüstet werden. Käferholz, welches im Winter aufgerüstet wurde und noch auf den Lagerplätzen im Wald weilt, wird in den nächsten Tagen auf die Wiesenlagerplätze mit einem Abstand von mindestens 500 zum nächsten Fichtenbestand transportiert. Der Borkenkäfer fliegt in der Regel nicht weiter als 500 Meter. Durch diese Massnahme können gesunde Fichtenbestände geschützt werden. Eine weitere Möglichkeit ist, die mit Käfer befallenen Stämme zu entrinden und die Rinde zu vernichten, damit Borkenkäfer und Larven dezimiert werden können.

Die Umfrageergebnisse zeigen auf, dass die Ostschweiz in zwei Regionen aufgeteilt werden kann. In den östlicheren Kantonen, St. Gallen, beiden Appenzell und dem Fürstentum Liechtenstein ist das Verhältnis von unverkauftem Schadholz im Bezug auf die Normalnutzung (Nadelholz) bei durchschnittlichen 2% angelangt. Dies ist ein sehr tiefer Wert. Etwas angespannter ist die Lage in den Kantonen Thurgau (16%), Zürich (9%) und in Schaffhausen sogar bei 26%. Die Holzabnehmer werden gebeten, vermehrt in diesen Gebieten ihr benötigtes Käferholz einzukaufen. Es wird geschätzt, dass sämtliches Käferholz bis Ende Juni verkauft und verarbeitet sein dürfte. Aufgrund des eher milden Winters konnten viele Käfer den Winter schadlos überstehen und werden in diesen Wochen ausschwärmen und sich neue Nistplätze suchen. Je nach Witterung werden die ersten frisch befallenen Fichten zwischen Anfang Mai und Anfang Juni erwartet. Bis dahin sollten die Waldbesitzer und Förster regelmässige Kontrollgänge in den Fichtenwälder machen und frisch befallene Bäume umgehend aufrüsten und die Käfer unschädlich machen. Nur mit einer konsequenten Bekämpfung der ersten Generation kann die erwartete Massenvermehrung eingedämmt werden. 

Die Waldwirtschaftsverbände empfehlen weiterhin folgende Massnahmen zu befolgen. 1. Fichtenbestände laufend auf befallene Bäume kontrollieren (allenfalls Pensionierte Förster oder Waldbesitzer einsetzen). 2. Käferbäume, bei denen die Rinde bereits abgefallen ist und damit aus Forstschutz-Sicht keine Gefahr mehr darstellen, sollen unbedingt stehen gelassen werden (keine zusätzliche Belastung des Holzmarktes). 3. Forstschutzmassnahmen auf diejenigen Fichten legen, wo der Käfer noch im Stamm ist und mit der Ernte der Bäume beseitigt werden kann. 4. Befallene Bäume rasch aufarbeiten und über die bestehenden Lieferkanäle verkaufen 5. Stämme nach Qualitäten sortieren und verblautes sowie Frischholz getrennt und kundenorientiert lagern. Das Holz auf Lagerplätze lagern, wo es nach Möglichkeit mit zugelassenen Mitteln behandelt und mehrere Monate liegen bleiben kann. 6. Frischholz aus Normalnutzungen nur auf konkrete Bestellung bereitstellen. Die Holzindustrie setzt alles daran, dass anfallende Käferholz laufend einzusägen und die Lagerbestände weiter zu senken, um im Juni für das frisch anfallende Schadholz wieder aufnahmefähig zu sein. Die Ostschweizer Waldwirtschaftsverbände sind der Holzindustrie für die gute Zusammenarbeit und die Bestrebungen die Herausforderung gemeinsam zu bewältigen dankbar.

Weitere Informationen zur dieser Medienmitteilung vom 9. April 2019 erhalten Sie unter: WaldThurgau, Urs Fuchs Geschäftsführer, Kesslergasse 3, 8564 Hefenhausen, 079 482 88 14, info(at)waldthurgau.ch

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