Frankenaufwertung: Rundholzpreise sinken um bis zu 15%

Die Aufhebung des Euromindestkurses ist für die Ostschweizer Holzindustrie existenzbedrohend und sie bringt Waldeigentümer, Forstbetriebe und Forstunternehmer in grosse finanzielle Schwierigkeiten. Die Marktpartner verständigen sich darauf, dass die Richtpreisempfehlungen für Nadelrundholz um bis zu 15% gesenkt werden müssen.

An ihrem ausserordentlichen Treffen vom 23. Januar in Winterthur ging es den Holzmarktpartnern der Ostschweiz um die schwierige Aufgabe auf die Folgen der Aufhebung des Euromindestkurses zu reagieren.

Die Holzmarktkommission der Ostschweiz empfiehlt:

- Nadelrundholz, welches ab 26. Januar 2015 in den Verkauf gelangt, kann mit einem Abschlag bis maximal 15% gehandelt werden. Basis bilden die Richtpreisempfehlungen vom September 2014.
Beim Laubholz betragen die Abschläge 10 bis 20%.

- Vor dem 26. Januar 2015 abgeschlossene Verträge zwischen Waldeigentümern, Forstunternehmern und Sägewerken sind gemäss den Grundsätzen von Treu und Glauben zu respektieren. Vereinbarte Mengen sind zu vereinbarten Preisen zu übernehmen resp. auszuliefern.

Aus dem Entscheid der Ostschweizer Holzmarktkommission ergeben sich Differenzen zu den Empfehlungen der nationalen Holzmarktkommission HMK vom 21. Januar 2015, die sich wie folgt begründen:

-Am 22. Januar 2015 hat die Europäische Zentralbank EZB beschlossen bis im Herbst 2016 monatlich 60 Milliarden Euro in den Euroraum zu pumpen. Eine weitere Aufwertung des Schweizer Frankens, dürfte die Folge sein. Die Ostschweiz ist mit ihrer unmittelbaren Nähe zu Österreich und Deutschland stärker vom Import und Export der Waren betroffen als andere Regionen der Schweiz.
-Die Holzmarktkommission hat mit ihrer Entscheidung, für Waldeigentümer eine Preisstabilität bis Ende März ausgehandelt. Diese Stabilität sollte etwas Ruhe in den volatilen Markt bringen.
-Die Marktpartner zeigen sich bereit, bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen die Empfehlung bis zum Ende der Schlagsaison aufrecht zu halten.
-Waldeigentümern wird bei diesen sinkenden Preisen empfohlen, Schlagkalkulationen auf der Basis von alten Preisen kritisch zu prüfen und Holzschläge erst nach Absprache mit den Holzkäufern auszuführen. Beim Verkauf von Holz ist auf präzise Preisverhandlungen und Abmachungen bei den Zahlungskonditionen zu achten.

Die Holzmarktkommission ist der Auffassung, dass die Politik nun gefordert ist, um die dramatischen Auswirkungen des SNB-Entscheides für die einheimische Wald- und Holzwirtschaft abzufedern. Insbesondere sind die Bemühungen zum vermehrten Einsatz von Schweizer Holz zu verstärken.

Auskünfte zu dieser Medienmitteilung sind erhältlich bei:
- Waldwirtschaftsverband Kanton Thurgau, Urban Brütsch, 079 454 71 65
- Holzindustrie Schweiz, Regionalverband Ost, Toni Horat,  079 631 24 40

Medienmitteilung Holzmarktkommission Ostschweiz vom 26. Januar 2015

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