logos führungsgruppe.pngBorkenkäfer im Kanton Zürich

Information für WaldeigentümerInnen von Mitte Juli 2019

 

Die erwartete Borkenkäferkalamität auf der Fichte hat sich in den letzten Wochen akzentuiert. Der Befall ist in einigen Gebieten des Kantons Zürich sehr gross. Entsprechend stehen die Waldeigentümer und die örtlichen Forstdienste vor Herausforderungen, einerseits bezüglich des zeitgerechten Entfernens befallener Bäume, andererseits bezüglich der schwierigen Situation auf dem Holzmarkt.

Die Schäden sind zudem an verschiedenen Orten sehr belastend für die Waldbewirtschafter, da zum Teil jahrzehntelange Arbeit innert weniger Wochen zunichtegemacht wird. Für die damit verbundene Enttäuschung haben wir grösstes Verständnis! Es ist jedoch wichtig, das Hauptziel nicht aus den Augen verlieren: die Begrenzung der Folgeschäden in den Zürcher Wäldern.

Trotz tiefer Holzpreise soll trotzdem getan werden, was in dieser Situation bestmöglich ist. Dies heisst, mit vertretbarem Aufwand bzw. den vorhandenen Ressourcen die richtigen Schwerpunkte zu setzen.

 

Die Führungsgruppe Wald verständigte sich auf folgende Grundsätze:

1. Der Borkenkäfer auf der Fichte wird im Kanton Zürich weiterhin bekämpft.

2. Waldeigentümerinnen bzw. Bewirtschafter werden im bisherigen Rahmen finanziell unterstützt.

3. In Gebieten mit sehr intensivem Käferbefall müssen Prioritäten gesetzt werden. Wo eine Bekämpfung aussichtslos erscheint und keine Wirkung der Massnahmen mehr erwartet werden kann, soll in Rücksprache mit Förster und Kreisforstmeister über das weitere Vorgehen entschieden werden.

4. Zur Abdeckung von Arbeitsspitzen wird eine verstärkte Zusammenarbeit unter den Forstrevieren / Forstbetrieben sowie der Beizug von Unternehmer notwendig. Die Kreisforstmeister unterstützen die Revierförster bei der Koordination.

5. Die Wiederherstellung der Flächen wird weiterhin nach den Richtlinien der Abteilung Wald unterstützt.

6. Die Abteilung Wald bzw. die Forstkreise helfen den Forstrevieren bei der Vermittlung / Finanzierung von Manpower zur Unterstützung und Entlastung der Revierförster.

7. Die Zürich Holz AG bietet aktuell einen Absatzkanal nach Asien an. Zudem wird aktuell ein Nasslager im Raum Ossingen für hochwertige Sortimente errichtet. Trotz wenig erfreulicher Preisen, stellt dies letztlich eine wirksame Entlastung des angestammten Marktes sowie der Holzlager dar. Zudem trägt dies zu einer möglichst raschen Normalisierung des regionalen Absatzes bei. Zur Entlastung der Privatwaldeigentümer könnten die Gemeinden Rüst- und Transportkosten vorfinanzieren sowie auf die Weiterverrechnung bestimmter betrieblicher Aufwendungen (z.B. Einmessen) verzichten.

8. Die Verwendung von Käferholz in Holzbauten - insbesondere solche der öffentlichen Hand - ist angesichts der grossen Mengen einheimischen Holzes auf dem Markt ein Gebot der Stunde!

 

Als Waldeigentümerin oder Waldeigentümer ist Ihr erster Ansprechpartner weiterhin die Revierförsterin oder der Revierförster.

 

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