Bau von Energieanlagen im Wald soll erleichtert werden

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat die Änderung des Waldgesetzes in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Im Wesentlichen folgt sie den Vorschlägen des Bundesrates, das heisst, sie will Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen gegen biotische Gefahren, Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel und die Nutzung der Holzvorräte verbessern. Neu hingegen will die Kommission einstimmig, dass die Behörden bei der Bewilligung von Energieerzeugungs- und Energietransportanlagen im Wald eine umfassende Interessenabwägung durchführen muss. Dabei soll das nationale Interesse an der Realisierung dieser Vorhaben als gleichrangig betrachtet werden mit anderen nationalen Interessen, ohne dabei den Schutzstatus des Waldes grundsätzlich in Frage zu stellen. Nur so könne die politisch gewollte Förderung von erneuerbaren Energien sowie die Erneuerung des Stromnetzes umgesetzt werden. Durch diese Anpassung des Waldgesetztes wird das Anliegen des Kantons Bern zum Bau von Windenergieanlagen im Wald und am Waldrand aufgenommen. Die Kommission beantragt einstimmig, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Aufgrund der Diskussion im Ständerat in der vergangenen Wintersession hat sich die Kommission zudem erneut mit der Frage der Walderschliessung ausserhalb es Schutzwaldes auseinandergesetzt. Entgegen der Meinung des Bundesrates kommt sie nun mit 7 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung zum Schluss, das der Neubau und die Sanierung von Strassen und weiteren Erschliessungsanlagen auch ausserhalb des Schutzwaldes vom Bund gefördert werden sollte. Die Erweiterung oder Anpassung der bestehenden Erschliessungsanlagen sei notwendig, um den Rohstoff Holz in Schweizer Wäldern besser nutzen zu können. Eine Minderheit beantragt, dass die Walderschliessung ausserhalb des Schutzwaldes nicht vom Bund gefördert wird. Sie will keine neue Verbundaufgabe einführen und zweifelt auch an der Effizienz der Finanzierung. Sie befürchtet, die Kosten der Holzwirtschaft könnten durch diese Unterstützung kaum gesenkt werden.

Quelle: Parlamentsdienste Bern, 20.1.2015

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