waldzuerich_logo_rgb_rz-high.pngEmpfehlungen für Waldeigentümer

Wintersturm Burglind: Sturmholz nicht überhastet aufräumen und vermarkten!

Der Sturm Burglind vom 3. Januar 2018 hat im Kanton Zürich seine Spuren hinterlassen. Die Windspitzen betrugen im Flachland bis 150 km/h. Wenn es auch nicht ein Ereignis wie "Lothar" 1999 war, sind doch im ganzen Kanton Zürich Waldschäden zu verzeichnen.

Lagebeurteilung: Im ganzen Kanton sind Streuschäden, vereinzelt auch Flächenschäden aufgetreten. Besonders betroffen sind die Regionen Rafzer Feld, Weinland und das Knonauer Amt. Es wird zurzeit von einer Schadholzmenge ausgegangen, welche rund 1/3 bis 1/2 einer jährlichen Nutzung im Kanton entspricht (durchschnittliche Nutzung im Kanton Zürich der letzten 10 Jahre: 400'000 m3/Jahr). Insgesamt ist der Zürcher Wald "mit einem blauen Auge" davongekommen, obwohl die Schäden lokal beträchtlich sind (örtlich bis zu einer 3 – 4-fachen Jahresnutzung). Die heute vorliegende Schätzung stellt eine erste Annäherung an die Schadensituation dar. Die Abteilung Wald erhebt die genaue Schadensituation in den Forstrevieren bis Ende Januar.

Arbeitssicherheit hat oberste Priorität

burglind säuliamt 1.jpgBei Aufräumarbeiten hat die Arbeitssicherheit oberste Priorität. Privatwaldbesitzer müssen sich bewusst sein, dass Sturmholz aufrüsten sehr gefährlich ist und diese Arbeit unbedingt von Profis durchgeführt werden sollte.

Bodenschutz

Bei den Rückearbeiten ist dem Bodenschutz besondere Beachtung zu schenken. Mit den Rückefahrzeugen soll nur auf Rückegassen gefahren werden.

Holzverwertung ohne speziellen Zeitdruck

Der Zeitpunkt des Ereignisses mitten in der Holzereisaison verursacht keinen speziellen Zeitdruck. Das Aufrüsten des Schadholzes fällt in die Zeit der normalen Holznutzung. Die Durchführung bereits geplanter Holzschläge und Pflegearbeiten soll angesichts der Sturmholzmengen neu beurteilt und die reguläre Nutzung zurückgstellt werden. Die Vermarktung des Holzes sollte grundsätzlich in den normalen Abläufen möglich sein.

Für die Aufräumarbeiten und Holzvermarktung empfehlen wir Waldeigentümern, sich mit Ihrem Revierförster in Verbindung zu setzen. Die Aufräumarbeiten und nach Möglichkeit auch die Vermarktung sollten eigentumsübergreifend organisiert und durchgeführt werden. Einheitliche Holzsortimente vereinfachen die Abrechnung.

Prüfen Sie auch die Angebote der ZürichHolz AG bei der Holzvermarktung. Die Zürich Holz AG als Organisation der Zürcher Waldeigentümer steht bereit, grosse Mengen Schadholz zu übernehmen. Die gebündelte Vermarktung des Holzes ist sowohl für Holzlieferanten wie auch für die Sägewerke sinnvoll und marktentscheidend.

Wichtig für eine reibungslose Übernahme sind folgende Punkte:

- Das Holz ist einheitlich und in markfähigen Sortimenten aufgerüstet. Die ZürichHolz AG wird in den nächsten Tagen eine entsprechende Sortimentsliste an alle Revierförster verschicken.

- Das Holz ist sauber sortiert an der Waldstrasse gelagert. Kleinstmengen sind, wenn immer möglich, zu vermeiden.

Das Schadholz soll, wenn möglich, als Nutz- oder Industrieholz ausgehalten werden. Nicht absetzbare Energieholzlager vermeiden, Kronen- und Astmaterial, ausser Fichte mit Durchmesser > 8 cm, kann im Wald verbleiben.

Empfehlung WaldZürich: Holz nicht ab Stock verkaufen

Die Holzmarktkommission von WaldZürich rät Ihnen aus folgenden Gründen davon ab, Sturmholz ab Stock zu verkaufen:

- Gewährleistung der Arbeitssicherheit
- Schonung von durchnässten Waldböden (Bei Befahren Gefahr von Langzeitschäden).
- Unkontrollierte "Überfüllung", bzw. Übersättigung des Holzmarktes mit noch grösseren Preisnachlässen als sonst schon.

Borkenkäfergefahr

Angesichts der bereits letztes Jahr angespannten Situation bezüglich Borkenkäfer, soll Fichtenholz bis Ende März so weit wie möglich aus dem Wald entfernt werden. Insbesondere soll Fichtenholz über 8 cm Durchmesser keinesfalls in runder Form auf Hackholzhaufen im Wald gelagert oder im Bestand belassen werden. Folgeschäden in Form von Borkenkäferbefall sind – nicht zuletzt aufgrund der bereits 2017 erhöhten Käferpopulation – zu erwarten.

Liegenlassen von Holz

Sofern das Schadholz nicht aus Sicherheits- oder Forstschutzgründen aus dem Wald entfernt werden muss, soll auch geprüft werden, ob das Holz im Bestand liegengelassen werden kann. Solche Flächen können mittelfristig auch aus Sicht der biologischen Vielfalt interessant werden (Naturwaldreservate, Biotopbäume, Totholz etc.). Die Abteilung Wald bietet Beratung zum geeigneten Vorgehen und möglichen Entschädigungen an (Kreisforstmeister oder Sektion Walderhaltung und Ressourcen).

Wiederherstellung

Über die Wiederinstandstellung der Flächen wird zu einen späteren Zeitpunkt informiert.

Vorlage Vollmacht Aufräumarbeiten:

Abtretung Vollmacht von Waldeigentümer zu Förster, Worddokumente:    Begleitbrief       Vollmacht

 

WaldZürich, Verband der Waldeigentümer Holzmarktkommission, 9. Januar 2018

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